| Wichtiges BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt ! |
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| Mittwoch, den 18. März 2009 um 15:40 Uhr | |||
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Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nun in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 eindeutig klar, daß Alleinerziehende nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bislang einen Vollzeitjob annehmen müssen. Was bedeutet das konkret: Dem Karlsruher Gericht zufolge kann der Unterhalt - welcher für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird - relativ schnell entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Ursprung und Hintergrund dieses Urteils war folgender konkreter Fall: Der BGH gab damit dem Vater eines 7 - jährigen Jungen Recht, der keinen "Betreuungsunterhalt" mehr an seine Ex-Frau zahlen wollte - diese unterrichtete als Lehrerin in einer 70 % -Stelle Deutsch und Englisch. Den gemeinsamen ( 7 Jahre alten Sohn) betreute sie seit der Trennung im Herbst 2003 alleine. Der Junge ist täglich bis 16.00 Uhr im Hort untergebracht. Wie war es bisher? Nach dem "alten" Recht hätte sie bis zum 8. Lebensjahr überhaupt nicht und bis zum 15. Lebensjahr des Kindes nur halbtags arbeiten müssen, aber seit der Unterhaltsrechtsreform, die seit Beginn 2008 in Kraft ist, gilt ein Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" grundsätzlich nur noch für 3 Jahre. Nun können die Zahlungen nur noch dann über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, wenn dem betreuenden Elternteil noch kein Ganztagsjob zumutbar wäre. An der ganz normalen ( alten) Unterhaltsregelung für das Kind selbst hat sich dabei aber nichts geändert.
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